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Zimmerpflanzen und Stecklinge in die EU einführen: Pflanzengesundheitszeugnis und Pflanzenpass

Veröffentlicht · 9 Min. Lesezeit

Um eine Zimmerpflanze oder einen Steckling von außerhalb (Thailand, Indonesien, USA, Großbritannien) in die EU zu bringen, brauchst du ein originales Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt von der Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlands. Das gilt für Gepäck und Post gleichermaßen, ohne Mindestmenge. Pflanzen, die du online bei einem Verkäufer in einem anderen EU-Land kaufst, sollten dagegen mit einem EU-Pflanzenpass ankommen.

Dieser Ratgeber gibt den Stand der Regeln vom September 2026 wieder. Er fasst zusammen, was EU-Verordnungen, die Europäische Kommission und eine nationale Behörde (die tschechische ÚKZÚZ, hier als Beispiel) sagen. Er ist keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und die praktischen Abläufe unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten. Klär deinen konkreten Fall also mit dem nationalen Pflanzenschutzdienst in deinem EU-Land, bevor du bezahlst.

Wie du die Pflanze selbst beurteilst (Knoten, irreführende Angebote, Quarantäne), steht in unserem eigenen Ratgeber seltene Zimmerpflanzen kaufen. Hier geht es nur um Papiere und Grenzen.

Welche EU-Gesetze regeln die Einfuhr von Pflanzen?

Das zentrale Gesetz ist die Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, oft EU-Pflanzengesundheitsverordnung genannt. Die detaillierten Listen (was verboten ist, was ein Zeugnis braucht, besondere Anforderungen) stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission. Die Verordnung (EU) 2024/3115 hat die Pflanzengesundheitsverordnung Ende 2024 geändert.

Für Käufer von Zimmerpflanzen läuft es auf zwei Szenarien hinaus:

Kauf außerhalb der EUKauf in einem anderen EU-Land
BeispieleThailand, Indonesien, USA, GroßbritannienNiederlande, Deutschland, Polen
Dokument zur PflanzePflanzengesundheitszeugnisPflanzenpass
Ausgestellt vonder Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlandseinem registrierten Unternehmer (dem Verkäufer)
Grenzkontrollenja, können stattfindennein, EU-Binnenmarkt
Gilt für Post und Gepäckja, unabhängig von der MengePflanzenpass im Fernabsatz erforderlich

Brauche ich ein Pflanzengesundheitszeugnis für Stecklinge aus Thailand oder den USA?

Ja. Nach Artikel 72 der Verordnung 2016/2031 muss die Liste der Waren, die für die Einfuhr in die EU ein Zeugnis brauchen, „alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen außer Saatgut“ umfassen. Ein Steckling, den du bewurzeln willst, ist eine Pflanze zum Anpflanzen. Laut dem Überblick der Europäischen Kommission zur Pflanzengesundheit brauchen alle Pflanzen für die Einfuhr in die EU ein Pflanzengesundheitszeugnis, außer fünf Früchten: Ananas, Kokosnüsse, Durianfrüchte, Bananen und Datteln.

Die Kommission stellt klar, dass das Zeugnis von der nationalen Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlands ausgestellt wird, nicht vom Verkäufer. Es bestätigt, dass die Sendung kontrolliert wurde und frei von Quarantäneschädlingen ist. Die tschechische Behörde ÚKZÚZ ergänzt, dass das Originalzeugnis das einzige maßgebliche Einfuhrdokument für die EU ist, dass es für jede einzelne Sendung ausgestellt wird und dass EU-Behörden keine Einfuhrgenehmigungen für einzelne Sendungen erteilen.

Gilt das auch für Pflanzen aus Großbritannien?

Ja. Das Vereinigte Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat und gilt pflanzengesundheitlich daher als Nicht-EU-Land (Drittland). Eine Pflanze von einem britischen Verkäufer braucht genau wie eine aus Thailand ein Pflanzengesundheitszeugnis.

Und das Substrat?

Anhang VII der Verordnung 2019/2072 legt besondere Anforderungen an Kultursubstrat fest, das an Pflanzen aus Drittländern außer der Schweiz haftet. Das Ausfuhrland muss amtlich bestätigen, dass das Substrat zum Beispiel beim Einpflanzen frei von Erde und organischem Material und unbenutzt war, oder vollständig aus Torf oder Kokosfaser bestand, oder wirksam behandelt wurde. Sterile Nährmedien von In-vitro-Pflanzen sind ausgenommen, das betrifft Laborpflänzchen im Glas (siehe unseren Ratgeber zur Gewebekultur bei Zimmerpflanzen). Anhang VI derselben Verordnung verbietet die Einfuhr von Erde als solcher und von organischem Kultursubstrat als solchem, außer unbenutztem reinem Torf oder Kokosfaser, aus Drittländern außer der Schweiz.

Ob das Substrat einer bestimmten Sendung diese Anforderungen erfüllt, bestätigt die Behörde des Ausfuhrlands. Verschickt ein Verkäufer Pflanzen in Substrat, frag nach, wie er diese Anforderung erfüllt.

Darf ich Stecklinge im Reisegepäck mitbringen?

Nur mit Pflanzengesundheitszeugnis. Laut Europäischer Kommission ist es verboten, Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände im persönlichen Gepäck von Reisenden in die EU zu bringen, wenn ihnen kein Pflanzengesundheitszeugnis beiliegt.

Artikel 75 der Verordnung 2016/2031 erlaubt zwar Ausnahmen für kleine Mengen im Reisegepäck, aber nur für bestimmte Pflanzen, „die nicht zum Anpflanzen bestimmt sind“. Stecklinge und bewurzelte Pflanzen fallen nicht unter diese Ausnahme. Die ÚKZÚZ bestätigt, dass die EU derzeit keine Mindestmenge anwendet, die eine Einfuhr ohne Zeugnis erlauben würde.

Die „2-kg-Regel“ ist keine Ausnahme

Manche nationalen Hinweise nennen eine Gewichtsgrenze, was für Verwirrung sorgt. In Tschechien gilt laut ÚKZÚZ:

  • Pflanzen zum Anpflanzen (einschließlich Saatgut) bis 2 kg für den persönlichen Gebrauch muss der Reisende nicht zur Kontrolle vorführen, und eine Registrierung als Importeur ist nicht nötig. Auf Verlangen des Zolls musst du aber das Pflanzengesundheitszeugnis vorlegen und eine Kontrolle zulassen.
  • Sendungen von Pflanzen zum Anpflanzen über 2 kg muss der Reisende an der Grenze vorführen.

Das Zeugnis ist also bei jedem Gewicht erforderlich. Andere Mitgliedstaaten organisieren die Kontrollen womöglich anders; frag bei deiner nationalen Behörde nach.

Gelten dieselben Regeln für Versand- und Online-Käufe?

Ja. Laut ÚKZÚZ dürfen Privatpersonen Pflanzen für den persönlichen Gebrauch im Gepäck oder per Postpaket einführen, die pflanzengesundheitlichen Anforderungen sind aber dieselben wie bei gewerblichen Sendungen, und die Einfuhrregeln für Pflanzen gelten unabhängig von der Größe für Reisegepäck und Postpakete. Privatpersonen, die für den eigenen Bedarf einführen, müssen sich nicht als Importeure registrieren.

Artikel 45 der Verordnung 2016/2031 verpflichtet außerdem Postdienste und Unternehmer, die im Fernabsatz verkaufen, ihren Kunden Informationen über Einfuhrverbote und -anforderungen zur Verfügung zu stellen, zumindest online.

Was passiert an der Grenze?

Laut Europäischer Kommission durchlaufen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern verpflichtende Kontrollen: eine Dokumentenprüfung des Zeugnisses, eine Nämlichkeitskontrolle, ob die Sendung dem Zeugnis entspricht, und eine Pflanzengesundheitsuntersuchung auf Schadorganismen. Die Mitgliedstaaten erheben dafür eine Gebühr, die der Importeur oder sein Zollvertreter zahlt.

Entspricht eine Sendung nicht den Vorschriften, nennt die Kommission eine oder mehrere dieser Folgen:

  • der ganzen Sendung oder einem Teil davon wird die Einfuhr verweigert,
  • die Sendung wird aus der EU verbracht oder befallene Ware wird daraus entfernt,
  • Quarantäne, bis Testergebnisse vorliegen,
  • eine geeignete Behandlung, wenn die Behörde davon ausgeht, dass sie das Risiko beseitigt,
  • Vernichtung der Sendung.

Nationale Behörden veröffentlichen Beanstandungen. Die ÚKZÚZ meldete zum Beispiel im Juli 2026 einen Verdachtsfund der Weißen Fliege Bemisia tabaci in einer Sendung von Blattpfefferpflanzen aus Vietnam.

Welche Pflanzen dürfen nicht in die EU eingeführt werden?

Zwei Regelwerke sind wichtig. Anhang VI der Verordnung 2019/2072 listet Pflanzen und andere Gegenstände auf, deren Einfuhr verboten ist. Hinzu kommt die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission, die Pflanzen mit hohem Risiko auflistet. Laut Europäischer Kommission gilt für Pflanzen mit hohem Risiko seit dem 14. Dezember 2019 ein vorläufiges Einfuhrverbot, bis eine vollständige Risikobewertung vorliegt.

Die Liste wurde oft geändert. Auf der Seite der Kommission werden unter anderem die Gattungen Ficus, Jasminum, Nerium, Acer, Quercus, Prunus und Malus genannt. Viele davon sind Gehölze, einige werden aber auch im Zimmer gehalten. Prüf den aktuellen konsolidierten Text oder frag deine nationale Behörde nach der genauen Art und dem Ursprungsland, bevor du kaufst.

Gilt CITES für Zimmerpflanzen?

Nur für Arten, die unter CITES gelistet sind. Am Beispiel Tschechien erklärt die ÚKZÚZ, dass für die Einfuhr von Exemplaren aus Anhang A oder B (nach den EU-Artenschutzvorschriften) aus Drittländern eine CITES-Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslands und eine Einfuhrgenehmigung nötig sind, die beide beim Zoll vorgelegt werden. Für Anhang C und D sind Genehmigungen in der Regel nicht nötig, und der Importeur reicht beim Zoll eine Einfuhrmeldung ein; Exemplare aus Anhang C aus dem Land, das sie gelistet hat, brauchen allerdings zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung. In Tschechien ist für die Durchsetzung von CITES die Umweltinspektion (ČIŽP) zuständig, nicht die Pflanzenschutzbehörde. Prüf vor der Bestellung, ob deine Art gelistet ist.

Wann brauche ich beim Kauf innerhalb der EU einen Pflanzenpass?

Innerhalb der EU werden keine Pflanzengesundheitszeugnisse verwendet. Stattdessen werden Pflanzen zum Anpflanzen nach Artikel 79 der Verordnung 2016/2031 in der Regel mit einem Pflanzenpass verbracht, den registrierte Unternehmer selbst ausstellen.

Nach Artikel 81 ist kein Pflanzenpass erforderlich für Pflanzen, die direkt an Endnutzer abgegeben werden, auch an Hobbygärtner. Diese Ausnahme gilt nicht für Endnutzer, die im Fernabsatz kaufen. Eine Zimmerpflanze, die du online bei einer Gärtnerei in den Niederlanden oder irgendwo sonst in der EU bestellst, sollte also mit Pflanzenpass ankommen.

Die Verordnung 2024/3115 hat Artikel 81 um einen Absatz 3 ergänzt, nach dem die Kommission per Durchführungsrechtsakt Fälle festlegen kann, in denen bestimmte im Fernabsatz verkaufte Pflanzen ausgenommen sind. Ob solche Ausnahmen Zimmerpflanzen bereits erfassen, solltest du bei deiner nationalen Behörde klären.

In Tschechien gibt die ÚKZÚZ außerdem an, dass die Registrierung für Pflanzengesundheitszwecke für Online-Verkäufer immer Pflicht ist.

Was steht auf dem Etikett eines Pflanzenpasses?

Nach Teil A von Anhang VII der Verordnung 2016/2031 ist der Pflanzenpass ein eigenes Etikett, gut sichtbar und deutlich lesbar, mit diesen Elementen:

ElementInhalt
oben rechts„Plant Passport“ in einer EU-Amtssprache und auf Englisch, durch einen Schrägstrich getrennt (auf einem englischen Etikett nur „Plant Passport“), auf Deutsch also „Pflanzenpass/Plant Passport“
oben linksdie EU-Flagge, farbig oder schwarz-weiß
A.botanischer Name der Art oder des Taxons, optional die Sorte
B.zweistelliger Code des Mitgliedstaats, ein Bindestrich und die Registriernummer des Unternehmers (z. B. NL-…)
C.Rückverfolgbarkeitscode
D.gegebenenfalls Ursprungsland (Name des Drittlands oder Code des Mitgliedstaats)

Nach Artikel 83 kann der Rückverfolgbarkeitscode (C) bei Pflanzen, die für den Verkauf an Endnutzer vorbereitet sind, entfallen, außer die Art steht auf einer bestimmten Liste.

Checkliste vor der Bestellung im Ausland

  1. Kläre, woher die Pflanze tatsächlich verschickt wird. Artikel 72 bezieht sich auf das Ursprungs- oder Versandland, entscheidend ist also, woher das Paket kommt, nicht wo der Shop registriert ist.
  2. Außerhalb der EU: Frag vor dem Bezahlen nach dem Pflanzengesundheitszeugnis. Lass dir bestätigen, dass der Verkäufer es bei seiner nationalen Pflanzenschutzbehörde beschafft und das Original dem Paket beilegt. Frag, ob die Pflanzen in Substrat oder wurzelnackt verschickt werden.
  3. Innerhalb der EU: Rechne mit einem Pflanzenpass. Bei Online-Bestellungen sollte er der Pflanze beiliegen. Prüf den botanischen Namen (A) und die Registriernummer des Verkäufers (B).
  4. Pack nicht „nur einen Steckling“ in den Koffer. Ohne Zeugnis sind Pflanzen zum Anpflanzen im Gepäck unabhängig von der Menge verboten.
  5. Prüf Verbote und CITES für die genaue Art und das Ursprungsland.
  6. Stell jeden Neuzugang unter Quarantäne. Papiere garantieren nicht, dass deine Pflanze frei von Schädlingen wie Thripsen ist. Die Quarantäne-Schritte stehen in unserem Ratgeber seltene Zimmerpflanzen kaufen.
  7. Wenn du unsicher bist, wende dich an deinen nationalen Pflanzenschutzdienst, bevor du kaufst. In Tschechien ist das die ÚKZÚZ.

Häufige Fragen

Kann ich Aroiden-Stecklinge aus Thailand oder Indonesien per Post in die EU bestellen?

Nur wenn dem Paket ein originales Pflanzengesundheitszeugnis beiliegt, das die Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlands ausgestellt hat. Die tschechische Pflanzenschutzbehörde etwa stellt klar, dass die Einfuhrregeln für Pflanzen unabhängig von der Größe auch für Postpakete gelten.

Gibt es eine kleine Menge Pflanzen, die ich ohne Zeugnis in die EU mitbringen darf?

Nein. Die Ausnahme für Reisende in Artikel 75 der Verordnung (EU) 2016/2031 schließt Pflanzen zum Anpflanzen ausdrücklich aus, und laut tschechischer Behörde wendet die EU keine Mindestmenge an, die eine Einfuhr ohne Pflanzengesundheitszeugnis erlauben würde.

Brauche ich für Pflanzen aus Großbritannien ein Pflanzengesundheitszeugnis?

Ja. Das Vereinigte Königreich ist kein EU-Mitglied, daher gelten für Pflanzen, die von dort in die EU geschickt werden, die Regeln für Nicht-EU-Länder, einschließlich Pflanzengesundheitszeugnis.

Braucht eine online in einem anderen EU-Land gekaufte Zimmerpflanze einen Pflanzenpass?

In der Regel ja. Die Verordnung (EU) 2016/2031 befreit die direkte Abgabe an Endnutzer vom Pflanzenpass, diese Ausnahme gilt aber nicht für den Fernabsatz wie Online-Bestellungen.

Was steht auf einem EU-Pflanzenpass?

Die EU-Flagge, die Worte „Plant Passport“ und die Felder A (botanischer Name), B (Ländercode und Registriernummer des Unternehmers), C (Rückverfolgbarkeitscode) und gegebenenfalls D (Ursprungsland).

Was passiert mit einer Pflanzensendung, die die EU-Kontrollen nicht besteht?

Laut Europäischer Kommission kann ihr die Einfuhr verweigert werden, sie kann aus der EU verbracht, behandelt, bis zum Vorliegen von Testergebnissen in Quarantäne gehalten oder vernichtet werden.